Personen
Der Bereich Personen ist das Herzstück Ihrer Gemeindeverwaltung in B1 Admin. Hier pflegen Sie Ihr Gemeindeverzeichnis -- suchen nach Mitgliedern, fügen neue Personen hinzu, sehen und bearbeiten Profile und verfolgen Haushalte. Ob Sie eine kleine oder große Gemeinde haben, die Organisation Ihrer Personeneinträge bildet die Grundlage für jede andere Funktion in B1.
Was Sie tun können
Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Funktionen im Bereich Personen:
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Ihr Verzeichnis durchsuchen -- Verwenden Sie die Schnellsuche, um jeden nach Namen zu finden, oder nutzen Sie erweiterte Filter und die KI-gestützte natürliche Sprachsuche, um genau die gesuchte Person zu finden. Siehe Personen suchen und KI-Suche für Details.
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Neue Personen hinzufügen -- Fügen Sie schnell Personen zu Ihrem Verzeichnis hinzu und füllen Sie deren Profildetails, Kontaktinformationen und Haushaltsverknüpfungen aus. Siehe Personen hinzufügen für eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
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Daten importieren und exportieren -- Bringen Sie Mitgliederdaten aus einer CSV-Datei ein oder migrieren Sie von einem anderen Gemeindeverwaltungssystem wie Breeze. Sie können Ihr Verzeichnis auch jederzeit als CSV exportieren. Siehe Daten importieren und Daten exportieren.
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Profile verwalten -- Sehen und bearbeiten Sie detaillierte Profile für jede Person, einschließlich Kontaktinformationen, Haushaltsmitglieder, Gruppenmitgliedschaften, Anwesenheitshistorie, Spenden und benutzerdefinierte Formulare.
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Rollen und Berechtigungen zuweisen -- Steuern Sie, wer in Ihrem Team auf verschiedene Bereiche von B1 Admin zugreifen kann, indem Sie Rollen zuweisen. Siehe Rollen zuweisen.
Erste Schritte
Um auf den Bereich Personen zuzugreifen, klicken Sie in der linken Seitenleiste Ihres B1 Admin-Dashboards auf Personen. Sie sehen Ihr vollständiges Gemeindeverzeichnis mit einer Suchleiste oben und einer Mitgliederliste darunter.
Wenn Sie B1 zum ersten Mal einrichten, beginnen Sie mit dem Import Ihrer bestehenden Mitgliederdaten. Überprüfen und bereinigen Sie dann die Profile nach Bedarf.